Ab dem nächsten Tag 1. März 2016, Fahrräder werden als Gepäck zugelassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad durch eine flexible Schutzhülle oder eine Fahrrad-Transporttasche vollständig zu schützen und muss dafür Sorge tragen, dass es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen anderer Gepäcksachen kommt.
2) Das Handgepäck anderer Fahrgäste hat absoluten Vorrang vor Fahrrädern, die im Gepäckraum untergebracht sind. Daher dürfen Fahrräder erst kurz vor der Abfahrt im Gepäckraum verladen werden.
3) Es darf maximal nur ein Fahrrad pro Fahrstrecke mitgenommen werden.
Artikel 76.2 d der Spanischen Richtlinie zur Regelung des Landverkehrs